Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kleinbusvermietung
Stand: 05.09.2026 · Dornburg-Reisen GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Anmietung von Kleinbussen, die über kleinbusvermietung.dornburg-reisen.de oder unmittelbar mit dem Vermieter geschlossen werden.
(2) Vermieter ist die Dornburg-Reisen GmbH & Co. KG, Im Eichwald 19, 65599 Dornburg (nachfolgend „Vermieter"). Mieter ist die Person, die die Buchung vornimmt (nachfolgend „Mieter").
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer zu denselben Konditionen. Ist der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten die Regelungen zum Widerrufsrecht (§ 6) von vornherein nicht.
§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Zuvor werden Fahrzeugtyp, Mietzeitraum, gebuchte Zusatzleistungen und der Gesamtpreis noch einmal zusammengefasst angezeigt; Eingaben können bis zum Absenden über die Zurück-Funktion des Browsers oder die Schritte des Buchungsformulars korrigiert werden.
(3) Der Vertrag kommt je nach gewählter Zahlungsart zustande:
- Online-Zahlung: mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung. Die Buchung ist damit sofort verbindlich bestätigt.
- Überweisung (Vorkasse): mit dem Eingang des vollständigen Mietpreises auf dem Konto des Vermieters innerhalb der Zahlungsfrist (§ 4). Bis dahin wird das Fahrzeug lediglich unverbindlich reserviert.
(4) Der Mieter erhält den Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen per E-Mail. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch den Vermieter mit Zugriffsmöglichkeit für den Mieter erfolgt über den persönlichen Buchungslink, der in jeder Bestätigungs-E-Mail enthalten ist.
(5) Online-Buchungen sind frühestens 24 Stunden vor Mietbeginn möglich. Die Zahlung per Überweisung setzt einen Vorlauf von mindestens 10 Tagen voraus, weil der Zahlungseingang vor der Abholung verbucht sein muss. Kurzfristigere Anmietungen sind telefonisch möglich.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angezeigten Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Der angezeigte Gesamtpreis enthält den Mietpreis für den gebuchten Zeitraum, die gebuchten Zusatzleistungen und eine Servicepauschale in Höhe von 25,00 € je Buchung. Die Servicepauschale deckt Bereitstellung, Reinigung im üblichen Umfang und die Abwicklung der Übergabe ab. Sie wird im Buchungsvorgang und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Nicht im Preis enthalten und gesondert abgerechnet werden Kraftstoff, über die Inklusiv-Kilometer hinaus gefahrene Kilometer (§ 9), Gebühren wegen verspäteter Rückgabe (§ 8), Sonderreinigung (§ 10) sowie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall (§ 11).
(4) Die Kaution (§ 12) ist kein Entgelt, sondern eine Sicherheitsleistung, und deshalb nicht Teil des Mietpreises.
§ 4 Zahlung, Zahlungsverzug, Verfall der Reservierung
(1) Bei Online-Zahlung ist der gesamte Mietpreis sofort mit der Buchung fällig. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; der Mieter wird dazu auf dessen gesicherte Bezahlseite geleitet. Kartendaten werden zu keinem Zeitpunkt auf Servern des Vermieters verarbeitet oder gespeichert. Ein begonnener Bezahlvorgang ist bis zu 45 Minuten gültig, in keinem Fall aber länger als bis 3 Stunden nach der Buchung; danach muss er neu gestartet werden. Ein Neustart ist ebenfalls nur innerhalb dieser 3 Stunden möglich und läuft dann nur noch bis zu deren Ende. Die Buchung verfällt gemäß Absatz 3, sobald in der verbleibenden Zeit kein neuer Bezahlvorgang mehr möglich ist, spätestens jedoch mit Ablauf der 3 Stunden.
(2) Bei Überweisung ist der gesamte Mietpreis innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung, spätestens jedoch vor Mietbeginn, unter Angabe der Buchungsnummer als Verwendungszweck zu überweisen. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters, nicht der Zeitpunkt der Überweisung.
(3) Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann die Reservierung verfallen; bei Online-Zahlung geschieht das mit Ablauf der Fristen nach Absatz 1. Der Vermieter kann die Zahlungsfrist einer Überweisung verlängern. Verfällt die Reservierung, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen; das Fahrzeug wird wieder für andere Anfragen freigegeben. Der Mieter wird über den Verfall per E-Mail informiert. Kosten entstehen ihm dadurch nicht.
(4) Die Rechnung wird als elektronische Rechnung (E-Rechnung im Factur-X-/ZUGFeRD-Format) per E-Mail übersandt. Mit der Buchung erklärt sich der Mieter mit dem elektronischen Rechnungsversand an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse einverstanden. Ein Anspruch auf eine Papierrechnung besteht nicht; auf Wunsch wird sie gleichwohl kostenfrei zugesandt.
(5) Nach der Rückgabe erstellt der Vermieter eine Schlussrechnung über alle zusätzlich angefallenen Positionen (§§ 8–11). Sie ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, soweit sie nicht mit der Kaution verrechnet wird (§ 12).
§ 5 Stornierung durch den Mieter
(1) Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung erfolgt über den persönlichen Buchungslink oder in Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht.
(2) Es gilt folgende Stornostaffel:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| 7 Tage oder mehr vor Mietbeginn | 0 % der Mietsumme |
| weniger als 7 Tage, mindestens 2 Tage vor Mietbeginn | 50 % der Mietsumme |
| weniger als 2 Tage vor Mietbeginn (einschließlich Abholtag und Nichtantritt) | 80 % der Mietsumme |
Bemessungsgrundlage ist die Mietsumme der Buchung (nach Abzug eines eingelösten Gutscheins). Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der Stornogebühr innerhalb von 14 Tagen auf demselben Weg erstattet, auf dem sie geleistet wurden.
(3) Nachweis eines geringeren Schadens. Dem Mieter bleibt es ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschale Stornogebühr entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Mieter nur den nachgewiesenen geringeren Betrag. Umgekehrt bleibt es dem Vermieter unbenommen, einen tatsächlich höheren Schaden konkret zu beziffern und geltend zu machen.
(4) Kann der Vermieter das Fahrzeug im stornierten Zeitraum anderweitig vermieten, wird der erzielte Erlös auf die Stornogebühr angerechnet.
§ 6 Kein Widerrufsrecht
Bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem bestimmten Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Genau das ist bei jeder Anmietung über dieses Buchungssystem der Fall: Mietbeginn und Mietende werden bei der Buchung verbindlich festgelegt.
Der Mieter bestätigt diese Belehrung im Buchungsvorgang durch eine gesonderte Pflichtangabe. An die Stelle des Widerrufsrechts tritt die Stornomöglichkeit nach § 5, die dem Mieter über den gesetzlichen Rahmen hinaus eine Lösung vom Vertrag ermöglicht.
§ 7 Fahrzeugausfall, Ersatzfahrzeug, Stornierung durch den Vermieter
(1) Kann der Vermieter das gebuchte Fahrzeug aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (insbesondere Unfall, Diebstahl, Totalschaden, unvorhersehbare Reparatur oder verspätete Rückgabe durch einen Vormieter), nicht bereitstellen, stellt er dem Mieter nach Möglichkeit ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zum vereinbarten Preis zur Verfügung. Ein höherwertiges Fahrzeug wird ohne Mehrpreis überlassen.
(2) Ist eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzstellung nicht möglich, kann der Mieter ein kleineres Fahrzeug gegen Erstattung der Preisdifferenz annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt erstattet der Vermieter unverzüglich den vollständigen bereits gezahlten Betrag; eine Stornogebühr fällt nicht an.
(3) Weitergehende Ansprüche des Mieters — insbesondere auf Ersatz von Folgekosten wie Ersatzanmietung bei Dritten, entgangenem Gewinn oder vergeblichen Aufwendungen — bestehen nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8 Mietzeit, Übergabe, Rückgabe, Verspätung
(1) Übergabe und Rückgabe erfolgen am Standort des Vermieters, Im Eichwald 19, 65599 Dornburg, innerhalb der jeweils buchbaren Übergabezeiten (Abholung derzeit 07:00–16:00 Uhr, Rückgabe derzeit 00:00–23:59 Uhr) zu den in der Buchung vereinbarten Zeitpunkten. Für die Rückgabe außerhalb dieser Zeiten gilt Absatz 6.
(2) Bei der Übergabe legen alle eingetragenen Fahrer ihren gültigen Führerschein im Original sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Kopien, Fotos oder digitale Abbildungen genügen nicht. Wer keinen gültigen Führerschein im Original vorlegt, wird nicht als Fahrer zugelassen.
(3) Zustand, Kilometerstand, Tankfüllung und vorhandene Schäden werden bei Übergabe und Rückgabe in einem elektronischen Protokoll mit Fotos festgehalten und von beiden Seiten unterschriftlich bestätigt; für die Rückgabe in Abwesenheit des Vermieters gilt Absatz 6. Der Mieter erhält das Protokoll als PDF per E-Mail.
(4) Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Zwischen zwei Anmietungen liegt ein Reinigungs- und Prüfpuffer von 720 Minuten; eine verspätete Rückgabe gefährdet daher unmittelbar die Anmietung des nachfolgenden Kunden.
(5) Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter:
- bis unter 3 Stunden Verspätung: [BITTE PRÜFEN – noch nicht hinterlegt] je angefangener Stunde;
- ab 3 Stunden Verspätung: für jeden angefangenen weiteren 24-Stunden-Zeitraum den vollen Tagespreis des gebuchten Fahrzeugtyps.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters — etwa für eine dem Nachmieter geschuldete Ersatzanmietung — bleiben unberührt.
(6) Rückgabe in Abwesenheit des Vermieters. Kann der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb der Rückgabezeiten übergeben, darf er es nach vorheriger Absprache auf dem Betriebsgelände abstellen und den Schlüssel auf dem vereinbarten Weg zurückgeben. Das Fahrzeug ist dabei verschlossen und verkehrssicher abzustellen; bis zur Übergabe des Schlüssels bleibt es in der Obhut des Mieters. Der Vermieter nimmt den Zustand in diesem Fall ohne den Mieter auf, sobald der Betrieb wieder besetzt ist. Das Rückgabeprotokoll wird dann nur vom Vermieter unterzeichnet und trägt einen entsprechenden Vermerk; die Feststellungen werden wie sonst auch mit Fotos dokumentiert.
(7) Der Mieter erhält ein solches Protokoll unverzüglich per E-Mail. Er kann den darin getroffenen Feststellungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen; maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter in Textform. Bis zum Ablauf dieser Frist erhobene Einwendungen werden geprüft, bereits verrechnete Beträge werden bei berechtigtem Widerspruch erstattet. Die Frist lässt gesetzliche Rechte des Mieters unberührt.
(8) Nichtantritt (No-Show). Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Abholtermin, hält der Vermieter das Fahrzeug 2 Stunden über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus bereit. Danach kann der Vermieter anderweitig über das Fahrzeug verfügen; es gilt die Stornoregelung nach § 5 mit der Stufe für den Abholtag. Der Mieter kann sich innerhalb der Karenzzeit telefonisch melden und eine spätere Abholung vereinbaren, soweit dies betrieblich möglich ist.
§ 9 Kilometer und Kraftstoff
(1) Im Mietpreis ist die in der Buchung ausgewiesene Zahl von Inklusiv-Kilometern enthalten. Sie ergibt sich aus dem Inklusiv-Kontingent des Fahrzeugtyps je Miettag zuzüglich gebuchter Kilometerpakete.
(2) Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden mit dem in der Buchung und auf der Rechnung ausgewiesenen Mehrkilometer-Satz des jeweiligen Fahrzeugtyps abgerechnet. Maßgeblich ist die Differenz der im Übergabe- und Rückgabeprotokoll dokumentierten Kilometerstände.
(3) Es gilt die Tankregelung „voll/voll": Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
(4) Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, betankt der Vermieter es nach und berechnet die tatsächlich nachgetankten Liter zu einem Preis von 2,40 € je Liter Diesel. Die nachgetankte Menge wird im Rückgabeprotokoll festgehalten; der Tankstand wird bei Übergabe und Rückgabe zusätzlich in Achteln dokumentiert. Der Literpreis deckt Kraftstoff und den Aufwand des Nachtankens ab; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, den vom Hersteller vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken. Kosten und Schäden durch Fehlbetankung trägt der Mieter in voller Höhe; eine Haftungsreduzierung nach § 11 greift hierfür nicht.
§ 10 Zustand bei Rückgabe, Reinigung
(1) Das Fahrzeug ist in besenreinem Zustand zurückzugeben: Müll und persönliche Gegenstände entfernt, grobe Verschmutzungen beseitigt. Eine Fahrzeugwäsche schuldet der Mieter nicht; sie ist über die Servicepauschale abgedeckt.
(2) Geht der Reinigungsaufwand darüber hinaus, berechnet der Vermieter die folgenden Sonderreinigungspauschalen:
- Innenreinigung (leichte Verschmutzung): 30,00 €
- Innenreinigung (starke Verschmutzung): 80,00 €
- Außenreinigung: 30,00 €
- Sonderreinigung Tierhaare: 90,00 €
- Geruchsneutralisierung (Rauch): 150,00 €
Es wird höchstens eine Reinigungspauschale je Rückgabe berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 11 Versicherung, Selbstbeteiligung, Haftung des Mieters
(1) Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert und verfügen über einen Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € je Schadensfall. Gegen Aufpreis kann bei der Buchung eine Reduzierung der Selbstbeteiligung vereinbart werden; maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Wert.
(2) Die Selbstbeteiligung gilt je Schadensfall. Treten während einer Anmietung mehrere voneinander unabhängige Schadensereignisse ein, wird die Selbstbeteiligung für jedes Ereignis gesondert fällig.
(3) Die Beschränkung der Haftung des Mieters auf die Selbstbeteiligung entfällt bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens vollständig. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung ist der Vermieter berechtigt, die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (Quotelung). Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Mieter haftet unbeschränkt und in voller Höhe, wenn der Schaden verursacht wurde
- unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten;
- durch eine Person, die nicht als Fahrer eingetragen und geprüft ist (§ 13);
- ohne gültige Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse;
- bei Unfallflucht oder Verletzung der Melde- und Aufklärungspflichten (§ 15);
- durch eine vertragswidrige Nutzung nach § 14;
- durch Fehlbetankung, falsche Beladung oder Missachtung der zulässigen Fahrzeughöhe.
(5) Halterhaftung, Bußgelder, Gebühren. Verwarnungs-, Bußgelder, Gebühren für Verkehrsverstöße, Parkverstöße, Mautgebühren und sonstige mit dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängende Abgaben, die während der Mietzeit anfallen, trägt der Mieter. Wird der Vermieter als Halter in Anspruch genommen oder zur Auskunft über den Fahrer aufgefordert, benennt er den Mieter und berechnet für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 € je Vorgang (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(6) Für Schäden an mitgeführten Sachen des Mieters oder seiner Mitfahrer haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 12 Kaution
(1) Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis — insbesondere einer noch offenen Mietzahlung, der Selbstbeteiligung, Mehrkilometer, Betankung, Sonderreinigung, Verspätungsgebühren und Bußgelder — wird eine Kaution erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach dem gebuchten Fahrzeugtyp und beträgt bis zu 500,00 €; der für die konkrete Buchung geltende Betrag steht in der Buchungsbestätigung.
(2) Die Kaution wird in der Regel als Kreditkarten-Vorautorisierung hinterlegt: Der Betrag wird auf der Karte lediglich reserviert, nicht abgebucht. Der Mieter erhält dazu 3 Tage vor Mietbeginn einen persönlichen Link per E-Mail.
(3) Eine Kartenreservierung ist technisch nur begrenzte Zeit haltbar; wie lange, entscheidet das kartenausgebende Institut. Reicht sie nicht bis nach der Rückgabe, kann der Vermieter die Kaution stattdessen einziehen und nach der Rückgabe zurückzahlen. Das ist regelmäßig bei Anmietungen ab 5 Miettagen der Fall, kann aber auch bei kürzeren Anmietungen eintreten, wenn die Reservierung zu früh abläuft. Der Mieter wird darüber per E-Mail informiert — bei absehbar langen Anmietungen bereits mit dem Kautionslink, andernfalls unverzüglich mit dem Einzug. Ein zusätzliches Entgelt entsteht dadurch nicht.
(4) Ist eine Online-Hinterlegung nicht möglich, wird die Kaution bei der Abholung vor Ort hinterlegt — angenommen werden Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte. Ohne hinterlegte Kaution besteht kein Anspruch auf Übergabe des Fahrzeugs.
(5) Nach der Rückgabe rechnet der Vermieter die Kaution ab:
- Sind keine Ansprüche offen, wird die Reservierung unverzüglich, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, freigegeben bzw. ein eingezogener Betrag zurückgezahlt. Die Gutschrift auf dem Konto des Mieters kann bankseitig einige weitere Tage dauern.
- Bestehen Ansprüche, werden sie mit der Kaution verrechnet — auch eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlte Miete. Der Mieter erhält eine nachvollziehbare Abrechnung, aus der hervorgeht, welcher Teil der Kaution auf welchen Anspruch entfällt; ein Restbetrag wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.
- Ist die Schadenshöhe bei der Rückgabe noch nicht bezifferbar, kann der Vermieter die Kaution bis zur Klärung, längstens jedoch 4 Wochen, einbehalten und informiert den Mieter über den Stand.
(6) Die Kaution wird nicht verzinst.
§ 13 Fahrer
(1) Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen und bei der Übergabe geprüften Fahrern geführt werden. Die Überlassung an nicht eingetragene Personen ist untersagt und führt zur vollen Haftung des Mieters (§ 11 Abs. 4).
(2) Jeder Fahrer muss die Mindestanforderungen des gebuchten Fahrzeugtyps erfüllen: Mindestalter 18 Jahre und Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 0 Jahren. Die für den konkreten Fahrzeugtyp geltenden Werte werden im Buchungsvorgang angezeigt und dort ausdrücklich bestätigt.
(3) Zusätzliche Fahrer können bis zur Übergabe nachgemeldet werden; sie müssen ebenfalls bei der Übergabe anwesend sein und ihren Führerschein im Original vorlegen. Ein zusätzlicher Fahrer ist kostenfrei; werden darüber hinaus weitere Fahrer angemeldet, gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Entgelte der jeweiligen Zusatzleistung.
(4) Der Vermieter prüft bei der Übergabe Gültigkeit, Klasse und Ablaufdatum der Fahrerlaubnis durch Sichtprüfung und hält Führerscheinnummer, Klasse und Gültigkeitsdatum fest. Eine Kopie oder ein Foto des Führerscheins wird nicht angefertigt (siehe Datenschutzerklärung).
§ 14 Nutzung des Fahrzeugs
(1) Der Mieter hat das Fahrzeug schonend und sachgerecht zu behandeln, alle einschlägigen Vorschriften zu beachten und es ordnungsgemäß verschlossen zu sichern.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- die Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung an Dritte;
- die Überlassung an nicht eingetragene Fahrer (§ 13);
- die Verwendung zu Motorsportveranstaltungen, Fahrsicherheits- oder Rennveranstaltungen, Testfahrten sowie Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten;
- die Verwendung zur gewerblichen Personenbeförderung im Sinne des PBefG;
- das Ziehen von Anhängern oder das Abschleppen anderer Fahrzeuge ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters;
- die Beförderung von Gefahrgut oder stark verschmutzenden Gütern;
- das Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten im Fahrzeug;
- die Beförderung von Tieren ohne vorherige Absprache; sie ist nach Absprache in geeigneten Transportboxen möglich.
(3) Auslandsfahrten sind innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich ohne gesonderte Zustimmung zulässig. Fahrten in andere Staaten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform, weil der Versicherungsschutz sonst entfallen kann.
(4) Verstöße gegen diesen Paragrafen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags und zur sofortigen Rücknahme des Fahrzeugs. Die Ansprüche auf den vereinbarten Mietpreis und auf Schadensersatz bleiben bestehen.
§ 15 Schäden, Unfall, Diebstahl
(1) Der Mieter hat jeden Schaden, Unfall, Diebstahl, Brand oder Wildschaden unverzüglich dem Vermieter zu melden (Telefon 06436 910 910).
(2) Bei jedem Unfall mit Fremdbeteiligung sowie bei Diebstahl, Wildschaden oder Brand ist zwingend die Polizei hinzuzuziehen und eine polizeiliche Aufnahme zu veranlassen — auch dann, wenn der Unfallgegner eine gütliche Einigung vorschlägt. Ohne polizeiliche Aufnahme kann der Versicherungsschutz entfallen.
(3) Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Ansprüche anerkennen.
(4) Der Mieter hat einen ausführlichen Schadensbericht mit Skizze und den Daten aller Beteiligten und Zeugen zu erstellen und dem Vermieter zu übergeben. Bis zur Freigabe durch den Vermieter darf das Fahrzeug nur weiterbewegt werden, wenn dies verkehrssicher möglich ist.
(5) Bei der Rückgabe festgestellte Schäden werden im Rückgabeprotokoll mit Fotos dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt über die Schlussrechnung und, soweit möglich, durch Verrechnung mit der Kaution (§ 12).
§ 16 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten — insbesondere zu Buchungs- und Führerscheindaten, zu den Fotos aus den Übergabe- und Rückgabeprotokollen, zu Empfängern und zu den Speicherfristen — enthält die Datenschutzerklärung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Limburg a. d. Lahn (Sitz des Vermieters). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Vermieter nicht verpflichtet und nicht bereit.